Inkasso / Mahnrecht

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Hohe Außenstände? Säumige Schuldner? Schleppende Zahlungseingänge?

Ein echtes Übel – wehren Sie sich!

Schulden sind ein Übel für den Schuldner, ein sehr großes Übel jedoch für den Gläubiger, dem das Geld zusteht. Es ist neuerdings nahezu ein Volkssport geworden, kostenpflichtige Leistungen in Anspruch zu nehmen, aber nicht zu bezahlen.

Wehren Sie sich dagegen! Dies aber nur mit zulässigen rechtlichen Mitteln!

Allgemeines „Faustrecht“ bei der Durchsetzung Ihrer Forderung, könnte Sie teuer zustehen kommen. Unter Umständen könnte es sich bei diesen Handlungen, strafrechtlich gesehen, um Nötigung, üble Nachrede, ggf. sogar Körperverletzung und ähnliche Delikte handeln.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist das geeignete Mittel, berechtigte und unbestrittene Forderungen beizutreiben. Viel zu oft geht der Anspruch verloren, weil wichtige Punkte falsch gemacht oder das Inkasso zu lange hinausgeschoben wird und der Schuldner in die Insolvenz geht.

Wir setzen Ihre Forderungen kompetent und so effektiv wie möglich durch. Anders als große Inkassofirmen können wir dabei auf Ihre individuellen Wünsche im Umgang mit den Schuldnern eingehen, damit diese auch in Zukunft Ihre Kunden bleiben. Wir können Ratenzahlungen vereinbaren und überwachen oder auch hart durchgreifen, etwa mit einer Pfändung des Bankkontos oder einer Zwangsversteigerung, falls der Schuldner Grundbesitz hat.

Im folgenden möchten wir Ihnen einige Informationen über den Ablauf und auch die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder Klageverfahrens geben.

Wie kann eine berechtigte Forderung durchgesetzt werden?

  • Durchzusetzen, d. h. beim Schuldner zu vollstrecken, ist eine Forderung nur, wenn man im Besitz eines vollstreckbaren „Titels“ ist.
  • Ein Titel ist nichts anderes als ein vollstreckbares Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid.
  • Ein Urteil erlangt man in einem gerichtlichen Klageverfahren vor einem Zivilgericht.
  • Einen Vollstreckungsbescheid erlangt man durch ein gerichtliches Mahnverfahren.

Beachten Sie, daß reine Mahnschreiben die Verjährung nicht unterbrechen! Die Verjährung wird nur durch die Erhebung einer Klage oder durch einen gerichtlichen Mahnbescheid unterbrochen.

Unterschiede zwischen Klage und Mahnbescheidsverfahren

  • Ein Mahnbescheidsverfahren kommt zunächst nur in Betracht bei Forderungen, die auf Geld gerichtet sind. Dies ist der Fall z. B. bei Kaufverträgen. Sie haben einen Gegenstand an jemanden verkauft und übergeben, der Käufer bezahlt jedoch nicht den vereinbarten Kaufpreis.Vorteile eines gerichtlichen Mahnverfahrens sind die geringen Kosten sowie die Schnelligkeit.
  • Klageverfahren kommen in Betracht bei etwas komplizierteren Angelegenheiten. Dies ist meistens dann der Fall, wenn Ihr Schuldner irgendwelche Mängel der Kaufsache behauptet (diese jedoch nicht vorliegen) oder wenn er im Rahmen eines Werkvertrages Schlechtleistung behauptet (welche jedoch auch nicht vorliegt).In diesen Fällen wäre es unter Schnelligkeitsgesichtspunkten geschickter, gleich eine gerichtliche Klage anzustrengen.