Ehe-, Familien- & Scheidungsrecht

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Vertretung im Scheidungsverfahren

Die Auflösung einer Ehe ist immer ein schmerzlicher und komplizierte Prozeß. Das Zerbrechen einer Verbindung, die einmal auf Lebenszeit angelegt war, die Entscheidung darüber, wer die Kinder erziehen soll, der Streit ums Geld, um Wohnung und Hausrat ist oft von Enttäuschung und Verbitterung begleitet.

Dennoch entschließen sich in Deutschland in jedem Jahr mehr Ehepaare zur Scheidung. Das Verhältnis Eheschließung zur Scheidung ist heute fast genau 3 – 1. Auf drei Eheschließungen kommt somit eine Scheidung.

Der rechtliche Rahmen

Für zahlreiche Ehepaare entsteht daher jährlich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Scheidung überhaupt möglich ist.

  • Seit dem 01. Juli 1977 für die alten bzw. seit dem 03. Oktober 1990 für die neuen Bundesländer gilt das aktuelle Scheidungsrecht.
  • Grundsatz hierbei ist, daß das „Verschulden“ eines Ehegatten nicht mehr berücksichtigt wird. Das Gericht überprüft lediglich, ob die Ehe gescheitert ist.

Einzelne Punkte der Ehescheidung können sich zum Teil als durchaus problematisch gestalten. Es ist daher wichtig, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Spezialisiert auf Ehescheidungen sind insbesondere Fachanwälte für Familienrecht.

Streitige Punkte einer Ehescheidung können u.a. sein:

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Hausratteilung
  • Zugewinnausgleich
  • Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich ( Rentenausgleich )
  • Ehewohnung

Ob Sie sich tatsächlich über alle Punkte geeinigt haben, kann oftmals auch nur ein Rechtsanwalt überprüfen. In meiner langjährigen Praxis ist es schon häufiger vorgekommen, dass der „stärkere“ Ehepartner eine Einigung behauptet hat und diese Einigung vom anderen Ehepartner akzeptiert wurde.

Ein wichtiges Thema : Die Kosten

Auch zum Thema „Kosten“ gibt es Rahmenbedingungen, an denen man sich grob orientieren kann:

  • Die Kosten einer Ehescheidung können im einzelnen von Ihrem Rechtsanwalt vorab genannt werden.
  • Vom Grundsatz ist zu sagen, zu sagen: Je weniger Sie streiten, desto billiger wird sie.
  • Grundsätzlich werden die Kosten der Ehescheidung gegeneinander aufgehoben.
  • Auch finanziell nicht so gut „Betuchte“ können sich eine Ehescheidung leisten. Der Rechtsanwalt kann in diesen Fällen Beratungs- und Prozeßkostenhilfe für seine Mandantschaft beantragen.Im günstigsten Fall ist eine Ehescheidung dann sogar „umsonst“.Lassen Sie sich auf jeden Fall von ihrem Anwalt ausrechnen ob diese Möglichkeit auch für sie besteht.

Der Anwalt vor Gericht…

Grundsätzlich gilt wie oben schon erwähnt : Je weniger Sie streiten, desto günstiger wird die Scheidung. Trotzdem, ganz ohne Anwalt geht es nicht.

  • Bei einer einverständlichen Ehescheidung kann es genügen, dass lediglich nur ein Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragt. Grundsätzlich muß nur derjenige einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Ehescheidungsantrag stellen will.
  • Derjenige, der keinen Rechtsanwalt beauftragt hat, kann in der mündlichen Verhandlung dann jedoch selbst keinen Ehescheidungsantrag stellen. Wenn derjenige jedoch mit dem Ehescheidungsantrag einverstanden ist, kann dem Ehescheidungsantrag in der mündlichen Verhandlung zugestimmt werden.Keinen zweiten Rechtsanwalt zu nehmen, ist daher nur dann zu empfehlen, wenn man sich tatsächlich über alle Streitfragen einig ist.

 … viel wichtiger aber vorher!

Bervor es zum Gerichtstermin kommt, sind viele Frage zu klären. Dabei beraten wir Sie gern, zum Beispiel dazu:

  • Wann sind die Voraussetzungen für eine Ehescheidung erfüllt?
  • Was bedeutet und wann beginnt das Trennungsjahr ?
  • Welche Ansprüche habe ich während der Trennungszeit vor der Scheidung ?
  • Wie funktioniert der Versorgungsausgleich ( Rentenausgleich )
  • Wie sind die Regelungen des Sorge- und Umgangsrecht bezüglich der gemeinsamen Kinder?
  • Wie sind die Regelungen bezüglich des Ehegattenunterhaltes ?
  • Ab welchem Zeitpunkt besteht ein Unterhaltsanspruch und in welcher Höhe?
  • Kann die Nachzahlung von Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden ?
  • Darf zu Unrecht gezahlter Unterhalt zurückverlangt werden ?
  • Ist der Unterhaltsanspruch wegen besonderer Umstände ausgeschlossen ?
  • Welche Rechte habe ich bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
  • Ist es richtig einen Ehevertrag ohne Prüfung zu unterschreiben?

Darüber hinaus bieten wir an:

  • EDV unterstützte Berechnung des Zugewinnausgleichs
  • EDV unterstützte Berechnung des Ehegattenunterhalts
  • EDV unterstützte Berechnung des Kindesunterhalts

Zu allen Fragen des Ehe-, Familien- und Scheidungsrechtes helfen wir Ihnen gerne.